Ralph Bosshard - Eine kluge und zielführende Analyse. Vielen Dank an ihn und Christian Müller
Damals wusste man in Europa: Wir müssen uns zusammensetzen und eine für alle erträgliche Ordnung schaffen. So kam es zum Wiener Kongress. Das Bild ist datiert vom 1. November 1814.
Original auf : www.globalbridge.ch Wir können diese Webseite von Christian Müller nur wärmstens empfehlen
Statt Blockdenken der Kalten Krieger: bitte den Blick nach vorn!
07. April 2024
Von: Ralph Bosshard
in Allgemein, Geschichte, Militär, Politik
Im Vertrauen auf seine vermeintliche wirtschaftliche und militärische Überlegenheit glaubt der Westen derzeit immer noch, er könne die «Pax Americana», die er nach dem Ende des Kalten Kriegs etablierte, weiterhin aufrechterhalten. Die Ereignisse der letzten Jahre in der Ukraine und jene der letzten Monate in und um den Gazastreifen lassen Zweifel an der Durchführbarkeit dieses Ansinnens aufkommen. Es wird Zeit, Alternativen zu prüfen, anstatt weiterhin überkommenen Ideen zuzujubeln.
„Si vis pacem para bellum“ – wenn du Frieden willst, bereite den Krieg vor, pflegten die alten Römer zu sagen (1). Das war natürlich die Devise für den militärisch Starken, der aus einer Position der Überlegenheit heraus agieren wollte. Die Römer verfügten in der Tat bis in die frühe Völkerwanderungszeit über die stärkste Armee der damals bekannten Welt. Die Devise bildete die Grundlage für die Pax Romana, die in der Konsequenz bedeutete, dass Friede dann herrschte, wenn Rom es befahl. In Situationen, in welchen militärische Stärkeverhältnisse unklar sind, wird die Devise der alten Römer problematisch. Das gilt ganz besonders in einer Zeit, in welcher die stärksten Militärmächte ein direktes Kräftemessen untereinander besser unterlassen, weil es das letzte der Menschheitsgeschichte werden könnte. Irgendwann im Kalten Krieg verlor die Devise der alten Römer ihre Zweckmäßigkeit.
Die Kriege in der Ukraine und in Nahost sind nicht isolierte Ereignisse, sondern Ausdruck und auch Teil der Veränderung der globalen Kräfteverhältnisse, deren Ergebnis sich langsam abzuzeichnen beginnt. Während der Westen versucht, unter der Bezeichnung „regelbasierte Ordnung“ – deren Regeln im Wesentlichen er selbst bestimmt – die Pax Americana über die Runden zu retten, streben wichtige Akteure eine „multipolare“ Weltordnung an. Eine optimistische Variante des Ausgangs in diesem Ringen stellt die Entstehung eines Systems dar, welches trotz aller Gegensätze und auch nach blutigen Konflikten auf der Zusammenarbeit der globalen Akteure basiert. Das würde dann an das System der Pentarchie nach dem Wiener Kongress von 1815 erinnern. Das pessimistische Szenario bedarf keiner weiteren Erläuterung: Es ist der nuklear geführte Dritte Weltkrieg.
Domestizierung militärischer Gewaltanwendung
Die aktuellste völkerrechtlich bindende Regelung des Verhaltens von neutralen Mächten in Kriegen entstand 1907 in Form des Haager Abkommens über die Rechte und Pflichten Neutraler (2). In militärischer Hinsicht war das die Zeit des bunten Rocks und der schneidigen Offiziere auf feurigen Pferden. In den über hundert Jahren seither ist viel passiert. Es wurden unter anderem zwei Weltkriege geführt, in denen das Töten in industriellem Ausmaß praktiziert wurde. Der Schock des Ersten Weltkriegs mündete in den Versuch der Domestizierung militärischer Gewaltanwendung in Form des Völkerbunds und des Briand-Kellogg-Pakts (3), welcher Regierungen keine Wahlfreiheit zwischen diplomatischen und militärischen Maßnahmen mehr zugesteht. Völkerbund und Gewaltverbot waren rationale Konzepte, die angesichts der eigentümlichen Logik der Ideologie der überlegenen Herrenrasse, die in Deutschland und in Japan in der Zwischenkriegszeit aufstieg, versagen mussten. Diese Ideologien mündeten in den zerstörerischsten Krieg der Menschheitsgeschichte und sie stellten die Völker der Erde vor die Wahl zwischen Versklavung und Vernichtung – und eines davon hatte nicht einmal mehr diese Wahl. Konfrontiert mit diesem zweiten Schock einigten sich die Staaten der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Charta der Vereinten Nationen.
Missbrauch von Freiräumen
Wahrscheinlich hat nach dem Zweiten Weltkrieg weniger die UN-Charta, die konkret mit Artikel 51 militärische Gewaltanwendung begrenzt, sondern eher die Erkenntnis, dass moderne Kriegführung flächendeckend ganze Länder verheeren, ganz bestimmt aber, dass selbst legitime Verteidigung mit Kernwaffen die Menschheit vernichten kann. Obwohl die UN-Charta implizit die Wahrung des Friedens über die Gerechtigkeit stellt, war die Weltgemeinschaft bereit, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zahlreiche Kriege zur Entkolonialisierung zu akzeptieren, weil niemand bereit war, den Völkern Afrikas und Asiens zu sagen, sie hätten um des Friedens willen die Herrschaft der Kolonialmächte zu ertragen.
Heute müssen wir erkennen, dass militärische Mittel alleine einen modernen Konflikt nicht mehr zu entscheiden vermögen, wie das vielleicht zu Zeiten des „bunten Rocks“ noch der Fall gewesen war. Heute stellt sich vielmehr die Frage, wie moderne Gesellschaften überhaupt zu verteidigen sind, denn es sind diese, die verteidigt werden müssen und nicht Provinzen. Auch wenn der Theorie der sozialen Verteidigung nicht vorbehaltlos zuzustimmen ist, so ist trotzdem klar, dass ohne diese Form der Verteidigung militärische Landesverteidigung sinnlos ist (4). Andererseits darf uns das nicht dazu verleiten, dass wir ganze Gesellschaften militarisieren und auf die Verteidigung ausrichten, wie es die Schweiz mit der sogenannten „geistigen Landesverteidigung“ nach 1939 tat. Damit würden wir genau das schädigen, was wir schützen wollen, so wie die NATO im Kalten Krieg mit Atom-Granaten und -Minen das Land in die Luft gejagt hätte, welches sie zu verteidigen beabsichtigte. In diesem Sinn stört es am meisten, dass das Haager Abkommen von 1907 ausgerechnet die entscheidenden Aspekte heutiger Konfliktführung nicht regelt. Der Mangel an Regelung von Neutralität als Verhaltensmuster, das in den vergangenen Jahrzehnten öfter praktiziert als thematisiert wurde, schafft Freiräume, welche geradezu zum Missbrauch einladen. Dazu gehört nicht zuletzt auch der Bereich der Wirtschaftskriegführung und damit der Wirtschaftssanktionen.
Beitrag der Neutralen zu kontinentaler Stabilität
Nach über einem Vierteljahrhundert Krieg (5) schufen die Großmächte auf dem Wiener Kongress 1815 das System der Pentarchie, welches auch den ehemaligen Kriegsgegner Frankreich in eine Sicherheitsarchitektur einbezog. Mit Sinn für Realismus gingen die Großmächte Großbritannien, Preußen, Österreich und Russland davon aus, dass es auch nach dem Sieg über Napoleon zu Streitigkeiten unter den Verbündeten kommen würde und sie sorgten dafür, dass ein Gürtel von mittleren Staaten entstand, welche die Großen voneinander trennte: von den Niederlanden im Norden über Luxemburg und die zu Bayern gehörende Pfalz via das Großherzogtum Baden und die Schweiz bis hinunter nach Piemont. Dieser Gürtel aus mittleren Staaten kannte keinen wirklich dominanten. Im Nachhinein ist sicherlich zu bedauern, dass gerade diese Staaten, von denen ein Teil dem Prinzip der Neutralität ihre Existenz verdankte, sich in Krisensituationen nicht gegenseitig unterstützten und keine Defensivallianz bildeten (6).
Karte: politische Grenzen in Mitteleuropa nach dem Wiener Kongress
Quelle: Dierke (7), Bearbeitung Verfasser
Erst die nationale Einigung in Italien 1861 und jene in Deutschland 1871 setzten diesem geopolitischen Zustand ein Ende und brachten die Schweiz, die neben dem 1830 entstandenen Belgien (8) als einziges Land im ehemaligen Gürtel der Neutralen verblieben war, in eine völlig neue geopolitische Lage.
Anders sah es im Osten des europäischen Kontinents aus, wo Preußen, Österreich und das russische Zarenreich bzw. Kongresspolen gemeinsame Grenzen besaßen. Der Brennpunkt möglicher Konfrontationen verschob sich folglich weit nach Osten, weg von den Haupt-Kriegsschauplätzen der Koalitionskriege.
Integration vs. Ausgrenzung
In der Integration Frankreichs lag wohl der Grund für die Langlebigkeit der am Wiener Kongress geschaffenen Sicherheitsarchitektur Europas, welche anstatt auf Ausgrenzung auf Integration setzte. Heute basiert der Anspruch des Westens, sich als System kollektiver Sicherheit an die Stelle der UNO zu setzen, aber auf Ausgrenzung. Die Tatsache, dass in wichtigen Fragen globaler Sicherheit wie zum Beispiel Wirtschaftssanktionen gegen Russland und Waffenstillstand im Gaza-Streifen drei Viertel der UNO-Mitgliedsländer dem kollektiven Westen nicht folgen, zeigt die Aussichtslosigkeit und auch die Absurdität dieses Versuchs. Die Haltung der Ausgrenzung zeigt sich auch in der Gesprächsverweigerung mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin im Druck, der auf Neutrale ausgeübt wird, und manifestiert sich auch darin, dass jeder potenzielle Brückenbauer zur sprichwörtlichen Schnecke gemacht wird (9). Diese Haltung wird keinen stabilen Frieden, sondern andauernde Konfrontation erzeugen.
Es ist erstaunlich, dass aktuell gerade die deutsche Bundesregierung der Politik der Ausgrenzung am lautesten das Wort redet, denn zusammen mit Japan müsste gerade Deutschland sich am entschlossensten einer derartigen Politik widersetzen. Erst das Bemühen um Integration des ehemaligen Kriegsgegners ermöglichte die Aufnahme Deutschlands in die Montan-Union, welche am Beginn einer Entwicklung stand, aus welcher die heutige Europäische Union hervorging (10). Der Wunsch nach Integration ebnete Deutschland nach 1945 den Weg zurück in den Kreis der zivilisierten Nationen, aus welchem es Ende der Dreißigerjahre ausgeschlossen worden war. Von einem deutschen Außenminister würde man eigentlich das Wissen um die Grundlagen der heutigen Stellung Deutschlands in der Welt erwarten; und von einem EU-Außenkommissar dasjenige um die Grundlagen der Existenz seiner Institution.
Militärische Umsetzung in der Schweiz
Angesichts der Nachbarschaft zu Großmächten kam die Schweiz nicht darum herum, sich Gedanken über die militärische Umsetzung ihrer Neutralitätspolitik zu machen. Und sie machte sich Gedanken über ihre Handlungsoptionen im Kriegsfall: Sollte eine ihrer großen Nachbarn militärisch gegen die Schweiz vorgehen, würde die Schweiz sich auf die Seite der anderen Großmacht stellen, um gemeinsam mit dieser den Aggressor zu bekämpfen. Dieser Mechanismus hatte schon im Neuenburger Handel funktioniert, als Preußen im Streit um die Grafschaft Neuenburg mit einem militärischen Angriff auf die Schweiz drohte und Frankreich klarmachte, dass es dabei nicht untätig zusehen würde (11). Auch im Vorfeld des Ersten Weltkriegs pflegte die Schweiz auf militärischem Gebiet gute Beziehungen zu beiden Seiten und führte Absprachen für den Kriegsfall (12). Inwieweit dieses Prinzip auch heute noch auf Staaten anwendbar ist, die sich zwischen den neu entstandenen Blöcken des neuen Kalten Kriegs befinden, ist sicherlich prüfenswert.
Prinzipskizze: Aufgabe der Neutralität nach Aggression am Beispiel der Schweiz vor dem Ersten Weltkrieg
Quelle: Verfasser
Dieser Mechanismus zwingt den ursprünglich neutralen Staat aber zur Aufstellung von Streitkräften, die zumindest auf dem eigenen Kriegsschauplatz einen signifikanten Beitrag zum gesamten militärischen Effort leisten können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der kleinere Partner den Einfluss auf die Zielsetzung des Krieges, der auf seinem Boden stattfindet, verliert.
Unterschiede zu heute
Die Strategie, sich im Falle einer Aggression durch eine benachbarte Großmacht mit deren Gegner zu verbünden, setzt natürlich voraus, dass es in einem Konflikt gelingt, den Aggressor eindeutig zu bestimmen. In der heutigen Zeit, in welcher verdeckte Operationen so geführt werden, dass deren Urheberschaft nicht eindeutig erkennbar ist und in welcher es ganz allgemein immer schwieriger wird zu entscheiden, wann die Schwelle zum Krieg überschritten wurde, wird es eben auch schwieriger, Aggressor und Opfer eindeutig zu benennen. Im Lichte des allgemeinen Gewaltverbots des Briand-Kellogg-Pakts und der UNO-Charta wurde der Begriff der Selbstverteidigung in den letzten Jahrzehnten bis an die Grenze des Erträglichen gedehnt. Die wirklich schwierig zu lösenden Probleme sind aber jene, die völkerrechtlich nicht einfach in Schwarz und Weiß einzuordnen sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn verschiedene völkerrechtliche Normen sich widersprechen. Gerade diese Widersprüche laden am ehesten zu einem gewaltsamen Vorgehen ein. Es ist im Vergleich zu früher schwieriger geworden, Neutralität durchzusetzen.
Ein weiterer Aspekt ist die heutzutage praktizierte Kriegführung in nicht-physischen Räumen: Die Führung von Computer Netzwerk Operationen (CNO oder auch Cyber-Angriffe genannt) ist heutzutage von beinahe jedem beliebigen Ort der Erde aus in jedem beliebigen geographischen Raum möglich. Ähnlich, wenn auch nicht ganz so ausgeprägt, verhält es sich mit dem Kampf im elektromagnetischen Spektrum. Um es anschaulich auszudrücken: Die Unbenutzbarkeit von Funk und Mobiltelefonie in einem bestimmten Raum über längere Zeit kann heutzutage zu einem inakzeptablen Zustand führen, der Regierungen zwingt, aktiv zu werden. Auch die Verweigerung des Zugangs zu Informationen aus dem Internet kann Regierungen unter Druck setzen. Und schließlich gibt es noch Räume, in welchen niemand die Hoheit ausübt, wie die Hohe See und den Weltraum (13). Die militärische Umsetzung einer Neutralitätspolitik muss heute diesen Aspekten Rechnung tragen. Von der NATO aber sind in dieser Hinsicht keine Impulse zu erwarten. Die Nutzung der Erfahrungen mit der Umsetzung von Neutralität könnte nicht nur der Schweiz, sondern einer ganzen Reihe weiterer Staaten helfen und ganz allgemein zur Entstehung einer stabilen europäischen Sicherheitsarchitektur beitragen.
Blick nach vorn
Die Haltung der Ausgrenzung, welche der Westen praktiziert, verhindert die Schaffung des von ihm selbst propagierten neuen Systems kollektiver Sicherheit an der Stelle der UNO, weil hierfür kein Konsens herzustellen ist. Zu viele Länder wurden in der Vergangenheit Opfer von Ausgrenzung und werden es noch immer (14). Es ist plausibler anzunehmen, dass sich die Idee der multipolaren Weltordnung durchsetzen wird, in welcher fallweise neue und möglicherweise auch unerwartete Allianzen entstehen könnten. Wichtig ist, dass trotzdem nicht die Meinung aufkommt, dass Staaten frei wären in der Wahl zwischen diplomatischen und militärischen Mitteln. Die geographische Lage der Protagonisten in der neuen Weltordnung wird es mit sich bringen, dass sich mehr Staaten denn je in der Weltgeschichte zwischen den Blöcken und damit zwischen den Konfliktparteien wiederfinden könnten. Sie werden Neutralität als eine ihrer Handlungsoptionen betrachten. Neutralität hat in der multipolaren Welt Zukunft. Europa aber, das den Schauplatz der verheerendsten Konflikte der Geschichte darstellte, trotzdem aber immer noch glaubt, andere belehren zu müssen, wird am längsten brauchen, bis es dies akzeptieren kann.
Die gedankliche Beschäftigung mit Neutralität in der Schweiz wäre Teil der Vorbereitung auf einen plausiblen Fall der globalen Lageentwicklung und eine Konsequenz der Antizipation auf einen Zeitraum hinaus, den moderne Streitkräfte für ihre Planung eben brauchen. Das wäre wesentlich zukunftsgerichteter als das Üben der Integration in ein Bündnis, das seine besten Zeiten wohl schon hinter sich hat.
Anmerkungen:
Allgemein wird das Zitat Marcus Tullius Cicero zugeschrieben, manchmal auch seinem Zeitgenossen Cornelius Nepos und dem Militärschriftsteller Vegetius.
Siehe „Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs“ auf der Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft, online unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/499_376_481/de.
Siehe „Briand-Kellogg-Pakt“ bei LeMo, Lebendiges Museum Online, 09.05.2025, online unter https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/aussenpolitik/briand-kellogg-pakt.html; englischer Text auf der Webseite der Yale-Universität unter https://avalon.law.yale.edu/20th_century/kbpact.asp.
Siehe eine gängige Definition der sozialen Verteidigung: „Soziale Verteidigung“ auf der Homepage des Bunds für soziale Verteidigung unter https://www.soziale-verteidigung.de/soziale-verteidigung. Vgl. Barbara Müller: Zur Theorie und Praxis von Sozialer Verteidigung, in: Institut für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung, Arbeitspapier Nr. 3, Februar 1996, online unter https://www.ifgk.de/fileadmin/ifgk/publikation/ap3.pdf.
Vom Ersten Koalitionskrieg ab 1792 bis zum Sommerfeldzug von 1815.
Womöglich hätte das System der Pentarchie dadurch länger bestanden und Mitteleuropa wäre der Frieden länger erhalten geblieben. Das ist natürlich reine Spekulation, die aber die Türe für Überlegungen im Hinblick auf die Zukunft öffnet.
Deutscher Bund 1815, bei Diercke, online unter https://diercke.de/content/deutscher-bund-1815-978-3-14-100770-1-60-1-0.
Belgien wurde 1830 unabhängig von den Niederlanden und gab sich 1831 seine eigene Verfassung.
Bezeichnend hierfür ist der Kommentar von Luzi Bernet: Fremd in Europa, latent antiamerikanisch, unpräzise: der päpstliche Missgriff zur weissen Fahne, bei Neue Zürcher Zeitung, 11.03.2024, online unter https://www.nzz.ch/meinung/polemik-um-weisse-fahne-wie-sich-der-papst-verrennt-ld.1821687. Sachlicher waren da schon Verena Schälter: Papst ruft im Ukraine-Krieg zu Friedensverhandlungen auf, bei BR24, 10.03.2024, online unter https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/papst-ruft-im-ukraine-krieg-zu-friedensverhandlungen-auf,U6bagir und „Scharfe Kritik an Papst Franziskus für Aufruf an die Ukraine zu Friedensverhandlungen“, bei MDR, 10.03.2024, online unter https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/papst-verhandlungen-ukraine-frieden-russland100.html.
Siehe „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)“ bei Bundeszentrale für politische Bildung, online unter https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17438/europaeische-gemeinschaft-fuer-kohle-und-stahl-egks/.
Siehe „Der Kampf um Neuenburg; der Neuenburger Putsch, wie es im Jahre 1856 beinahe zu einem Krieg zwischen Preußen und der Schweiz kam“, bei deutsche-schutzgebiete.de, 10.02.2020, online unter https://deutsche-schutzgebiete.de/wordpress/der-kampf-um-neuenburg/ und Andrej Abplanalp: Der Neuenburger Handel, beim Blog Nationalmuseum, 02.09.2020, aktualisiert am 31.01.2022, online unter https://blog.nationalmuseum.ch/2020/09/neuenburger-handel/.
Hans Schäppi: Klassengesellschaft im Krieg, zwischen Neutralität und Wirtschaftsprofiten; zur Rolle der Schweiz im Ersten Weltkrieg, bei: Widerspruch, Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 33 (2014), Heft 65, online unter https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=wis-001%3A2014%3A33%3A%3A497, S. 148. Vgl. H.R. Kurz: Von Monat zu Monat; die Schweiz und Frankreich im Ersten Weltkrieg, ein Beitrag zur Frage der Vorbereitung von Kriegsbündnissen neutraler Staate, bei: Der Fourier, offizielles Organ des Schweizerischen Fourier-Verbandes und des Verbandes Schweizerischer Fouriergehilfen, Band 49 (1976), Heft 11, online unter https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=arl-001:1976:49::826.
Siehe United Nations Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea, Office of Legal Affairs: United Nations Convention on the Law of the Sea of 10 December 1982, Overview and full text, auf der Homepage der Vereinten Nationen, online unter https://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/convention_overview_convention.htm. Deutsche Übersetzung auf der offiziellen Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft, online unter https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2009/416/20160209/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2009-416-20160209-de-pdf-a.pdf. Der Weltraumvertrag – offiziell Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper vom 27. Januar 1967 – verbietet die Okkupation von Himmelskörpern durch einzelne Staaten, die Stationierung von Kernwaffen, sowie den Bau militärischer Basen und die Durchführung militärischer Übungen im Weltraum. Er erlaubt grundsätzlich nur die friedliche Nutzung des Weltraumes. Zivile Weltraumforschung und Raumfahrt sind explizit jedem Staat gestattet. Der Volltext des Weltraumvertrages und zugehöriger Abkommen findet sich in Englisch unter https://www.unoosa.org/res/oosadoc/data/documents/2017/stspace/stspace61rev_2_0_html/V1605998-ENGLISH.pdf und in deutscher Übersetzung auf der offiziellen Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft, online unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1970/87_90_90/de.
Eine Liste der US-Wirtschafssanktionen findet sich beim US Department of the Treasury: Office of Foreign Assets Control: Sanctions Programs and Country Information, Stand 01.04.2024, online unter https://ofac.treasury.gov/sanctions-programs-and-country-information. Und auf der Homepage der Princton University: OFAC Sanctioned Countries, online unter https://orpa.princeton.edu/export-controls/sanctioned-countries. Eine interaktive Weltkarte unter https://www.sanctionsexpert.com/map. Vgl. Florian Zandt: Die meistsanktionierten Länder der Welt, bei statista, 18.10.2022, online unter https://de.statista.com/infografik/27021/anzahl-der-derzeit-aktiven-sanktionen-nach-zielland/. EU Sanctions Maponline unter https://www.sanctionsmap.eu/#/main. Dazu kommt, dass jeder Staat sofort Strafmaßnahmen zu gewärtigen hat, der Sanktionen missachtet.
Zum Aufmacherbild vom 1.11.1814 siehe hier.
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