Corona ist vorbei, und es ist verständlich, dass viele genug haben von diesem Thema.
Es ist aber nicht für alle vorbei, wie sich das deutlich am vergangenen Freitag, dem 23. August, gezeigt hat.
Es stand Dr. Andreas Heisler, allgemein von den Medien als „umstrittener Arzt“ bezeichnet, im Luzerner Hochdorf vor Gericht.
Der Vorwurf: Vorsätzliches Ausstellen von falschen Arztzeugnissen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in 22 Fällen.
Faszinierend war am Prozess einiges. Zum Beispiel, dass rund 500 Personen der öffentlichen Verhandlung beiwohnten, die deshalb in einem grossen Saal des örtlichen Kulturzentrums durchgeführt werden musste.
Dann stand Heisler wieder mal jenem Richter gegenüber, der ihn bereits in einem anderen Verfahren verurteilt hatte.
Das Spannendste aber, und das hat mit Corona nicht viel zu tun, war das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die dieser Verhandlung fern blieb. Die Beweisführung übernahm somit der Richter, der ein paar lapidare Fragen stellte.
Einen Beweis aber, dass die Arztzeugnisse tatsächlich falsch waren, präsentierte er nicht – und hier kommen wir zum Hauptpunkt dieser ganzen juristischen Posse.
Der Anwalt von Heisler rekapitulierte detailliert, mit allen notwendigen Belegen, wie es zu dieser Anklage gegen seinen Mandanten gekommen war.
Diese Vorgeschichte hat es wirklich in sich. Zusammengefasst hat der Kantonsarzt von Luzern gegen Heisler vor Jahren Anzeige erstattet, nie aber Beweise geliefert.
Auch nicht, als die Staatsanwaltschaft mehrmals, man muss eigentlich „oft“ sagen, nach solchen verlangt hatte.
Das Einzige, was der Kantonsarzt vorgelegt hatte, war – leider kein Scherz – einen diffamierenden Artikel im BLICK.
Folglich drohte die Staatsanwaltschaft richtigerweise mit der Einstellung des Verfahrens, entschied sich dann aber plötzlich aus dem Nichts für einen Strafbefehl.
Beweise gab es immer noch keine, und auch die Staatsanwaltschaft befand es nicht für nötig, auch nur einen oder eine der 22 Patientinnen und Patienten zu befragen.
Das führte zur absurden Situation, dass 500 Personen einer Verhandlung beiwohnten, bei der absolut kein Beweis vorlag, der die Anklage stützte oder erklärte.
Keine Aussage, kein Dokument, kein ärztliches Gutachten, kein konkreter Fall, kein medizinisches Detail.
Dass die Staatsanwaltschaft abwesend war, ist zwar in der Tat bei gewissen Verhandlungen üblich, wirft aber hier viele Fragen auf.
Der Richter konnte so keine Fragen an die Kläger richten; somit blieb auch offen, warum die Staatsanwaltschaft sich nicht um Beweise bemüht hatte.
Entsprechend zerpflückte der Verteidiger die Anklage in ihre Einzelteile.
„Fehlende Beweise dürfen nicht durch einen pauschalen Verdacht ersetzt werden, weil der Beschuldigte ein bekannter Kritiker der Corona-Massnahmen war“, hielt er am Schluss seines Plädoyers fest.
Und betonte zum wiederholten Male: „Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Arztzeugnisse, wie sie behauptet, falsch und Gefälligkeiten sind.“
Dieser Aussage und den damit verbundenen Fragen wich die angesprochene Behörde durch Abwesenheit aus und hinterliess so ein ungutes Gefühl.
Worum also ging es hier eigentlich? Ein Abschreckungsbeispiel gegen unliebsame Ärzte zu statuieren? Sich in die Patienten-Ärzte-Beziehung einzumischen?
Und seit wann gibt es eine Anklage ohne auch nur einen Ansatz von Beweisen?
Dass einige der 22 von der Staatsanwaltschaft genannten Namen seit längerem schon Patientinnen und Patienten vom Andreas Heisler sind, worauf er in Vernehmungen mehrmals hingewiesen hatte, beantwortete neben dem Verweis auf Krankenkassenmodellen, die genau dies verlangen, die Frage des Richters, ob eine telefonische Beratung denn genüge.
Ein rechtlicher Hinweis auf eine Gesetzesstelle, die das anders sieht, konnte der Unpartiische nicht nennen.
Zum Schluss wies der Richter weder die Klage ab, noch verkündete er ein Urteil. Auf Letzteres muss man gespannt sein.
Alles andere als ein Freispruch, Sympathie hin oder her, wäre ein problematisches Zeichen für die Zukunft der Juristerei.
Es würde bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft in Zukunft ohne Beweise Anklage erheben kann – und damit beim Gericht durchkommt.
Warum sie in diesem Fall nach Androhung der Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen plötzlich eine Kehrtwende vollzog, bleibt im Dunkeln.
Die Vermutung, dass hier politisch Druck ausgeübt wurde, um unliebsame Ärzte zu warnen und zukünftige behördliche Ver- und Anordnungen zu stützen, ist vielleicht nicht abwegig.
Auf jeden Fall hat die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nichts erklärt, nichts bewiesen und es nicht einmal für nötig gehalten, dem Richter Rede und Antwort zu stehen.
Diese Verhandlung war einer ernstzunehmenden Justiz alles andere als würdig. Corona hin oder her.