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Covid - Die Aerzte seien schuld da sie allein für die Folgen der Covid-Impfungen verantwortlich seien

Dienstag, 4. März 2025 , von Freeman-Fortsetzung um 08:04

 



Der Europäische Gerichtshof ist der Ansicht, dass Ärzte allein für die Folgen von Covid-Impfungen verantwortlich sind, da es ihnen frei stand, die Injektion zu verweigern


von Patrice Gibertie


Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, die Sie zu einer Impfung gegen Covid gedrängt oder Sie impfen ließen, zivil- und strafrechtlich haftbar. Der von Professor Frajese vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angestrengte Fall hatte ein überraschendes Ergebnis! Nach Ansicht des Gerichts sei für die Verabreichung der Anti-Covid-Impfstoffe ein ärztliches Rezept erforderlich. Aber das ist noch nicht alles: Ärzte könnten sich für oder gegen die Verabreichung dieser Medikamente entschieden haben und sogar davon abgeraten haben, sodass die mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung des medizinischen Fachpersonals dem jeweiligen Einzelfall zuzuschreiben ist. Die vom Gericht angeführten Gründe könnten somit die disziplinarischen und strafrechtlichen Verfahren gegen Impfgegner in Frage stellen und im Gegenteil den Ärzten, die „ohne Wenn und Aber" impfen, schwere Verantwortung zuschreiben und damit auch das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöhen. Link zum Artikel (auf Italienisch)1


„Das Gericht musste, wenn auch nur in einer kurzen Klammer, bestätigen, dass die Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung des Inverkehrbringens ..."verpflichten Ärzte nicht, ihren Patienten diese Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen".


Es bekräftigte den grundlegenden Grundsatz des Rechts auf freie Behandlung und das Recht des Arztes, im Einzelfall und im ausschließlichen Interesse der Gesundheit des Patienten nach Treu und Glauben die geeignetste, sicherste und wirksamste Behandlung zu wählen.


Dieser Passus ist von außerordentlicher Bedeutung, weil er die sowohl vor Gericht als auch in Disziplinarverfahren erhobenen Vorwürfe gegen alle Ärzte, die ihren Patienten von einer Covid-Impfung abgeraten oder sich geweigert haben, sie zu fördern, endgültig entkräftet und damit dem Arzt seine volle Freiheit in der Behandlung wiederherstellt.


Darüber hinaus bestätigt es die besondere Verantwortung der impfenden Ärzte, die das Arzneimittel fälschlicherweise verabreicht haben, ohne Chancen, Risiken und Sicherheit im konkreten Einzelfall des behandelten Patienten ausreichend zu prüfen.


Allgemeiner stellte der Gerichtshof klar: „Wenn die Erteilung einer Zulassung für einen Impfstoff eine Voraussetzung für das Recht seines Inhabers darstellt, diesen Impfstoff in jedem Mitgliedstaat auf den Markt zu bringen, so bringt diese Zulassung grundsätzlich keine Verpflichtung für die Patienten oder die impfenden Ärzte mit sich." , aber vor allem bestätigte es, dass »Aus den Anhängen zu den angefochtenen Entscheidungen geht hervor, dass ärztliche Verschreibung erforderlich zum Zwecke der Verabreichung der betreffenden Impfstoffe" . Dies haben wir in unseren Appellen zur Unterstützung der suspendierten Arbeitnehmer stets zum Ausdruck gebracht, die sich insbesondere aufgrund des Fehlens einer spezifischen ärztlichen Verordnung geweigert hatten, sich impfen zu lassen, obwohl sie in vielen Fällen selbst ihren Arzt gefragt hatten. Für keine der Millionen verabreichten Dosen wurde jemals ein Rezept ausgestellt, so dass alle oben genannten Verabreichungen contra legem (gültige Ausnahmen für diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollten) erfolgten, mit den rechtlichen Konsequenzen der Unrechtmäßigkeit der zur Verpflichtung auferlegten Verordnungsbestimmungen und der Unrechtmäßigkeit des „medizinischen Akts" der spezifischen Verabreichung.


Reden wir über den „Strafschutzschild" für Angehörige der Gesundheitsberufe. Welche Aufgaben könnten den impfenden Ärzten zugeschrieben werden?


„Die Entscheidungen des Gerichtshofs können zivil- und strafrechtliche Verfahren beeinflussen, um eine Entschädigung für Schäden (biologische, moralische und materielle) zu erhalten, die Personen entstanden sind, die diesen pharmakologischen Behandlungen unterzogen wurden, nachdem sie - aufgrund der Haftung für faute Ärzte und Impfärzte


– „gesetzeswidrig", da keine vorherige ärztliche Verschreibung vorliegt (wiederholbare restriktive Verschreibung, sogenanntes RRL). Um es in für Branchenfremde verständlicher Sprache zu erklären: Der strafrechtliche Schutz funktioniert nur, wenn die medizinische Behandlung gemäß den in den Genehmigungsakten vorgesehenen Indikationen erfolgt, die in diesem Fall ignoriert wurden, und nicht nur, weil eine sorgfältige und angemessene medizinische Untersuchung jedes einzelnen Patienten fehlte, der vor dem formellen Akt der Verschreibung zögerte. „Zeitpunkt und Anzahl der verabreichten Dosen stimmten sehr oft nicht mit den zum Zeitpunkt der verschiedenen Verabreichungen geltenden Indikationen überein, was die Wirksamkeit des strafrechtlichen Schutzschildes verhindert."


Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union sind auch für nationale Richter bindend, die vor der gleichen Frage stehen: Welche Aussichten könnten sich für die noch anhängigen Fälle ergeben, insbesondere für jene, die während der Covid-Zeit suspendierte und/oder entlassene Gesundheitsmitarbeiter betreffen?


„Wie oben dargelegt, können die in diesem Urteil dargelegten Grundsätze von nationalen Richtern nicht ignoriert werden. Es ist jedoch wichtig, dass sie in korrekter und relevanter Weise in Erinnerung gerufen werden. Viel wird davon abhängen, in welcher Form die Rechtsmittel eingelegt wurden, mit denen das Verfahren eingeleitet wurde, und welche Gründe und Argumente zur Untermauerung der Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahmen vorgebracht werden. Von grundlegender Bedeutung dürfte gewesen sein, dass die Frage der Verletzung des Gemeinschaftsrechts angesprochen und damit der Gegensatz zwischen innerstaatlichem und europäischem Recht verdeutlicht wurde. Der EuGH hat in mehreren Passagen des Urteils bekräftigt, dass es Aufgabe der Ärzte ist, im konkreten Fall zu beurteilen, ob die Covid-19-Impfstoffe verabreicht werden sollen oder nicht, und die Notwendigkeit einer entsprechenden Verschreibung zu bestätigen. Eine nationale Regelung, die diesen Grundsätzen und – noch mehr – den in den Zulassungsdokumenten enthaltenen Verabreichungsprotokollen widerspricht, ist daher unanwendbar, weil sie rechtswidrig ist.2


Wieder einmal eine gute Analyse in France Soir3


·       Das Urteil betont, dass sich aus der Marktzulassung für Ärzte keine Verpflichtung ergebe, Impfstoffe zu verschreiben oder zu verabreichen. Diese Freiheit ist von entscheidender Bedeutung: Ein Arzt kann nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Grundlage seiner Sachkenntnis entscheiden, einem Patienten Spikevax oder Comirnaty nicht zu empfehlen, beispielsweise wenn Zweifel an deren Relevanz oder bestimmte Kontraindikationen bestehen. Der Gerichtshof stellt klar, dass diese Entscheidung ihre rechtliche Verantwortung allein aufgrund der AMMs nicht begründet, da ihnen diese keine direkten Auflagen auferlegen. Somit bleibt den Ärzten in ihrer Praxis ein erheblicher Handlungsspielraum erhalten, im Einklang mit ihrer ethischen Pflicht, die Gesundheit ihrer Patienten zu schützen.


·       Auswirkungen auf die Arzthaftung 

Das Urteil stellt klar, dass sich die potenzielle Haftung eines Arztes nicht aus Entscheidungen über die Marktzulassung, sondern aus den spezifischen Umständen der Behandlung des jeweiligen Patienten ergibt. Tritt beispielsweise nach der Verabreichung eines Impfstoffs eine Nebenwirkung auf, hängt die Haftung von Frajese oder einem anderen Arzt von seiner eigenen Handlung beim Verschreiben oder Verabreichen des Impfstoffs ab und nicht von der bloßen Existenz des Impfstoffs auf dem Markt. Das Gericht besteht darauf, dass die EMA und nicht einzelne Ärzte dafür verantwortlich seien, die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen zu überprüfen, bevor diese zugelassen würden. Dadurch wird der praktizierende Arzt von der Verpflichtung entbunden, die wissenschaftlichen Gesamtdaten unabhängig zu beurteilen. Seine Rolle beschränkt sich auf die klinische Anwendung im Rahmen seiner Beziehung zum Patienten.


Quelle: Patrice Gibertie


 

1.      : https://buongiornosuedtirol.it/2025/02/19/esclusivo-vaccini-covid-la-corte-ue-serviva-la-prescrizione-e-il-medico-poteva-sconsigliarli/


2.      https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=294784&pageIndex=0&doclang=FR&mode=req&dir=&occ=first&part=1


3.      https://francesoir.fr/societe-justice-sante/vaccins-covid-19-la-cour-de-justice-de-l-ue-tranche-prescription-obligatoire


 

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