Der amerikanische Hegemon hat mit der Pistole am Kopf des SEM befohlen; wir gehorchen.
https://weltwoche.ch/daily/alle-ukrainier-die-wollen-koennen-weiter-in-die-schweiz-migrieren-auf-einen-aufruf-der-politik-dass-diesen-konflikt-endlich-zu-beenden-wartet-man-dagegen-weiter-vergebens/
Schweiz verlängert Schutzstatus S: Jeder Ukrainer, der will, kann bis März 2025 einwandern. Auf einen Aufruf der Politik zum Waffenstillstand wartet man vergebens
Die Schweiz hat diese Woche den Schutzstatus S für die Ukrainer bis März 2025 verlängert.
Das bedeutet: Jeder Ukrainer, der will, kann bis auf weiteres in die Eidgenossenschaft einwandern.
Die Benefits: Die Menschen haben Anspruch sofort auf Sozialhilfe. Sie erhalten eine kostenlose Krankenversicherung. Und sie bekommen nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung.
66'015 Personen nehmen aktuell diesen Schutzstatus in Anspruch.
Die Folgen sind horrende Kosten. Allein beim Bund wurden dieses Jahr vier Milliarden Franken fürs Flüchtlingswesen budgetiert, oder pro Kopf 450 Franken. Dazu kommen die Asylkosten in den Kantonen für Sozialhilfe, Gesundheitsversorgung, Integration, Schulen et cetera.
Angesichts dieser Ausgangslage hätte die Schweiz jedes Interesse, dass dieses sinnlose Gemetzel nach bald zwei Jahren endlich beendet würde.
Doch auf einen Aufruf zu einem Waffenstillstand, Verhandlungen und einer Kompromisslösung von Schweizer Seite wartet man vergebens.
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Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Bern, 01.11.2023 - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 entschieden. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.
Aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Dieser dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Per Ende Oktober 2023 hatten rund 66 000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.
Der Schutzstatus S gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar ist. Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.
Klarheit für Betroffene
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2025 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Damit schafft er Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende. Angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum erachtet er auch eine enge Abstimmung mit der EU für unabdingbar. Die EU-Staaten haben am 19. Oktober 2023 beschlossen, den temporären Schutz bis zum 4. März 2025 zu verlängern.
Massnahmen für Arbeitsmarktintegration werden weitergeführt
Im Bereich der Arbeitsmarktintegration sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Die erstmals am 13. April 2022 beschlossenen und am 9. November 2022 verlängerten, spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) werden ebenfalls bis zum 4. März 2025 verlängert. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, insbesondere zur Sprachförderung, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt wird.
Gleichzeitig werden die Anstrengungen verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern weitere konkrete Massnahmen ausarbeiten und umsetzen. Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge. Unter anderem müssen sie neu für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen sowie das Potential und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären.
Die Förderung der Erwerbsintegration dient nicht nur der Senkung der Sozialhilfekosten. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit auch aktiv am sozialen Leben teilnehmen und Fähigkeiten im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat erhalten und aufbauen.
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ist doch klar wer immer davon profitiert dass sie aufgenommen werden.ist einzig das Interesse der kleinen oberschicht die in den Verbänden die Gewerkschaften lahmlegen
AntwortenLöschenImmobilen in bester Lage werden in der Schweiz gerne zu horrenden Preisen von Ukrainern gekauft. Dies ermöglicht die Zahlungen der EU an die Ukraine, die da Geld dann zu Gunsten der besonderen Beamten in die Schweiz zur Finanzierung der Immobilien herangezogen wird. Damit es dann den Herrschaften schön gut geht wird den Villenbesitzern und Fahren teurer SUV ’s noch ein Taschengeld gewährt auf Kosten der Schweizer Steuerzahler. Mit diesem kleinen Geschenk lässt sich ein schönen Abend in einem Nobelrestaurant finanzieren. Für die restlichen 29 Tage kommt dann großzügig die EU auf. Das Geld kann aber auch vom Verkauf von Waffen kommen. An der Front bekommen die armen Schweine nur den Abfall, denn die guten Waffen lassen sich hervorragend auf dem Schwarzmarkt verkaufen. Hier soll die Hamas ja ein dankbarer Abnehmer sein.
AntwortenLöschenIm Übrigen kommen die wirklich bedürftigen Ukrainer nicht aus dem Land, die müssen schließlich als Kanonenfutter herhalten, damit sich die Herrschaften damit ein schönes Leben in der Schweiz machen können.