... vorläufig, bis die Gesetzeslage geändert wird.
Bundesaussenminister Steinmeier vertrat den Antragsgegner, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler den Antragssteller. Das Urteil ist 150 Seiten lang.
Das Urteil lautet, das Bundesverfassungsgericht erlaubt vorläufig keine Einreichung der Ratifizierungsurkunde, da der Bundestag und Bundesrat nicht genügend Beteilungsrechte hat. Das Grundgesetz sagt ja zum Lissabon-Vertrag, aber der Vertrag ermöglicht nicht genügend Mitspracherechte. Erst wenn diese Möglickeit eingeräumt wird, darf die Ratifzierung erfolgen. Das Grundgesetz erlaubt keinen Beitritt zu einem EU-Bundesstaat. Die Bundesrepublik Deutschland muss souverän bleiben.
"Die primäre Integrationsverantwortung liegt in der Hand der für die Völker handelnden nationalen Verfassungsorgane. Bei wachsenden Kompetenzen und einer weiteren Verselbständigung der Unionsorgane sind Schritt haltende Sicherungen erforderlich, um das tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung zu wahren. Auch sind eigene für die Entfaltung der demokratischen Willensbildung wesentliche Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration zu erhalten. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Integrationsverantwortung durch die staatlichen Vertretungsorgane der Völker wahrgenommen werden kann."
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert das Demokratiedefizit des Europäischen Parlaments und sagt:
"Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor."
"Es kann deshalb auch nicht eine parlamentarische Regierung tragen und sich im Regierungs-Oppositions-Schema parteipolitisch so organisieren, dass eine Richtungsentscheidung europäischer Wähler politisch bestimmend zur Wirkung gelangen könnte. Angesichts dieses strukturellen, im Staatenverbund nicht auflösbaren Demokratiedefizits dürfen weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus weder die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten noch das Prinzip der
begrenzten Einzelermächtigung aushöhlen."
Dann beschreibt das BVerfG was die EU ist:
"Die Europäische Union erreicht auch bei Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon noch keine Ausgestaltung, die staatsanalog ist und deshalb dem Legitimationsniveau einer staatlich verfassten Demokratie entsprechen müsste. Sie ist kein Bundesstaat, sondern bleibt ein Verbund souveräner Staaten unter Geltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung."
Der Lissabon-Vertrag ist nicht gestorben, sondern die deutschen Gesetze müssen angepasst werden. Heisst, jetzt ist erstmal Pause, bis der Bundestag das Mitspracherecht sichert, die erweiterte parlamentarische Beteiligung gestärkt und geregelt ist. Bundespräsident Köhler hat ja bereits das deutsche Zustimmungsgesetz unterschrieben, nur die Ratifikationsurkunde hat er und darf er nach diesem Urteil noch nicht nach Rom schicken.
Damit haben die Antragssteller nur einen Teilsieg erreicht, denn es muss nachgebessert werden, aber der Lissabon-Vertrag ist nach Verabschiedung eines neuen Begleitgesetzes nach den Sommerferien durch. Verhindert wurde er nicht. Der Plan der NWO läuft ab, das heutige Urteil ist jetzt nur ein kleines formelles Hindernis.
Die ganze Pressemitteilung und Urteilsbegründung des BVerfG kann man hier lesen.
Auf jeden Fall ein Teilerfolg!!!
AntwortenLöschenKönnte man als einen Sieg auslegen doch ich denke es wird nicht lange dauern bis die Gesetze angepasst werden und dann haben wir sie endlich, die EU-Diktatur
AntwortenLöschenmoin,
AntwortenLöschenich bin natürlich auch gegner des reformvertrages von lissabon.
ich hab es auch live verfolgt, verstehe aber noch nicht alles.
wenn wir den vertrag jetzt anpassen und ändern müssen, wird er dann auch in den anderen mitgliedsstaaten nochmal zu abstimmung gebracht???
Hier ist die Pressemitteilung der Karlsruher Richter:
AntwortenLöschenhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html
Ich hab es gelesen, da steht es schwarz auf weiß!!!
AntwortenLöschenDa bin ich mal gespannt wie die Elite das knacken möchte!
Der Lissabonvertrag als Papier ja, die Zuständigkeiten werden aber nicht an die EU abgegeben.
Merkel hat heute einen dicken hals, die bekommt den obersten Knopf des FDJ Hemdes nicht zu heute:)
Das BVG hat einen Riegel vorgeschoben!!!
Gott sei dank!!!
Hmm, der vertrag jetzt beinhaltete ja die Möglichkeit, den Vertragstext zu ändern, wenn ich mich richtig erinnere.
AntwortenLöschenZudem muß ja Irland noch abstimmen - erstmal können wieder durchatmen.
Um Verwechslungen vorzubeugen: die Anpassungen werden nicht im Lissaboner Vertrag vorgenommen, sondern beziehen sich auf das deutsche Zustimmungsgesetz. Da schreibt man also jetzt noch schnell vor der Sommerpause zweidrei formale Beteiligungsrechte hinein und die Ratifizierung ist durch. Also ich sehe da überhaupt keinen Sieg, auch keinen Teilerfolg, sondern nur eine kleine Verblendung der Zurückweisung der Anträge in der Sache.
AntwortenLöschen... meint Ben
@ Ben
AntwortenLöschenso sehe ich das jetzt auch nach dem seitendurchforsten.
das ist ein schlag ins gesicht für die kläger und gegner.
die werden das vermutlich noch bis zu den wahlen auf den weg gebracht haben - bitter
Den Göttern sei Dank....
AntwortenLöschen...und Prof. Dr. Schachtschneider
DANKE DANKE DANKE
Ich möchte noch einen Beitrag zur Präzision leisten. Zunächst lautet die Abkürzung des Bundesverfassungsgerichts "BVerfG", hingegen bezeichnet BVG die Berliner Verkehrsbetriebe.
AntwortenLöschenKernsatz des heutigen Urteils ist: "Der Lissaboner Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar." Begründet wird das mit der "europäischen Öffnung des Grundgesetzes" nach Art. 23 GG. Dieser Artikel hat es in sich. Bis September 1990 regelte dieser den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wurde kurz vor dem Beitritt der DDR einfach gestrichen (seither fehlt ein räumlicher Geltungsbereich gänzlich!) und blieb zunächst leer.
Ende 1992 jedoch, und das ist für die heutige Entscheidung entscheidend, wurde eine unter Juristen höchst umstrittene Neubegründung des Art. 23 GG vorgenommen, eine sogenannte Überblendung. Seither regelt Art. 23 GG die Beziehungen der BRD zu Europa. Trotz weiterer Änderungen dieses Artikels bis heute steht ganz klar in Art. 23 Abs. 1 der Satz: "Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen."
Der Aufschrei hätte 1992 erfolgen müssen beim Änderungsvorhaben des Parlaments für diese Neufassung von Art. 23 GG. Hat damals aber kaum jemanden gekratzt. Heute kann das Grundgesetzgericht in Ausübung untersten alliierten Besatzerrechts ganz sauber und smart Bezug auf diese bestehende Normsetzung nehmen.
... meint Ben
Hallo Ben, ich befürchte, du hast Recht... auch wenn es - dank Prof. Schachtmeier und vielen Anderen - Gratulation - ein Achtungs-Erfolg und ein Zeichen ist.
AntwortenLöschen@ben wie wirkt sich das heutige Urteil auf gg146 aus? geht da noch was? bzw würde da noch was gehn?
AntwortenLöschenTja wenn der Lissaboner Vertrag mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, dann wird das Grundgesetz mal einfach abgeändert oder ignoriert.
AntwortenLöschenWenn das nicht so einfach geht, dann lässt man in D wieder irgendwo einen Kofferbomber los um den Leuten so viel Angst zu machen, das sie die Regierung anflehen werden um eine Grundgesetz Änderung -> für was auch immer.
Angst und Furcht sind die mächtigsten Waffen der Elite und die größte Schwäche der Massen hier in unserer Gesellschaft.
Mit Angst machen hat man bisher alles durchgesetzt und auch in Zukunft wird sich nichts daran ändern.
Was jetzt wieder im Gange ist, ist doch wieder Hollywoodverdächtiges Theater. Bla bla bla, von wegen nicht verfassungsnorm.... wo bleibt denn die Verfassung beim sogenannten Anti Terror k"R"ampf???
Warscheinlich gibt es wieder zu viele "andersenkende" wie wir, welche durch diese Nachricht beruhigt werden sollen, wie wenn man zu seinem Hund "Sitz" sagt und gleichzeitig ein Leckerlie anbietet!
Tja das macht den Hund aber immer noch nicht zum Herrchen, und die Leine bleibt auch weiterhin der Staat, EU, etc., nur wird sie vorübergehen kurz aufgelockert...
Wichtig ist, dass Deutschland Deutschland bleibt und das oberste Gesetz das deutsche Grundgesetz bleibt. Das ist die Hauptsache. Die können von mir aus soviel übertragen wie sie wollen, wenn es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
AntwortenLöschenIm Grunde heisst das, dass die Abschaffung der Todesstrafe nach Art.103 immer noch höher steht, als die Verhängung der Todesstrafe bei einem Aufruhr.
Auf gut Deutsch Grundgesetz bricht weiter EU-Recht.
Eine Neuordnung dieses Grundsatzes, ist nur mit Hilfe der Verfassungsgebenden Gewalt, also dem deutschen Volke in einer direkten Abstimmung möglich.
Wenn die Eurokraten wirklich ein ZK der Vereinigten Staaten von Europa errichten wollen, müssen sie die Artikel 1 und 20 durch das Volk per Abstimmung ändern lassen.
Damit will ich sagen, dass sie uns bestimmt bald unsere neue tolle Verfassung aufschwatzen wollen, weil wir ja bis jetzt nur das blöde Grundgesetz haben.
müssten wir deutschen nicht mit 'where is my vote!'-schildern auf die straße gehen??
AntwortenLöschen@dirkorette
AntwortenLöschenArt. 146 GG markiert das Ende der Besatzung und die Begründung staatlicher Souveränität unter Beteiligung des Volkes. Wir erleben aber seit Jahrzehnten eine genau gegenteilige Entwicklung. Ein Einzelstaat dieses supranationalen Europas soll sich überhaupt nicht gestärkt selbst verfassen! Jeder Einzelstaat soll Hoheiten (Wirtschaft, Militär, Aussenpolitik) hingegen abtreten an ein übergeordnetes, undemokratisches und ausserstaatliches EU-Gebilde.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang wieder der Propagandawind der deutschen Medien, es ist kaum zu ertragen. Anstatt klar zu sagen, "der Weg für die Ratifizierung des Lissabonvertrages seitens der BRD ist unter Auflagen frei", wird so getan, als wenn durch die Verschiebung der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde irgendein Teilerfolg errungen sei. Das ist doch Augenwischerei.
Deutschland wird ratifizieren, wie es auch nicht anders zu erwarten war, das sollte klar gesagt und nicht durch die lächerlichen Auflagen des BVerfG vernebelt werden. Fehlt also nur noch ein manipuliertes Oktober-Voting in Irland, die unter dem Druck der Mehrheit bröckelnde merkwürdige Scheinblockade Polens und ein plötzliches "Ereignis" nahe der Prager Burg - und tataa, die EU-Diktatur ist perfekt. Noch jemand übrig mit Zweifeln am reibungslosen Lauf der Geschichte?
... fragt Ben
@bJ
AntwortenLöschenEben nicht. Der Vertrag von Lissabon hat Vorrang vor Nationaler Gesetzgebung.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f112117.html#frage112117
Das Bundsverfassungsgericht hat
AntwortenLöschendamit einen Schleichweg gefunden
durch den er sich NICHT (offensichtlich)
als totalen Witz enttarnt.
MEHR IST DAS NICHT!
Wer daraus einen Erfolg sieht
ist total geblendet.
Das ist eine Meisterleistung der
Gehirnwäsche weil es funktionierende Demokratie vorgaukelt und das Gegenteil bewirkt,(Ratifizierung) was es scheinbar zum Ausdruck bringt.
Auch die Ignorierung (herunterspielen) der Mainstreammedien über den Vorgang
kann jetzt weiter gehen.
Gratulation (leider) an die dunkele Seite
und ihren Illusionisten!
Offensichtlich war es den Obrigen zu gefährlich, um die Klage grundsätzlich im Ganzen abzuweisen.
AntwortenLöschenDaher soll wohl dieser "Kompromiss" oder Teilerfolg Rechtstaalichkeit und Demokratie versprühen.
Wird der EU-Vertrag nach den Nachbesserungen nach dem Prinzip der "begrenzten Einzelermächtigungen" umgesetzt, entscheidet der Bürger bei wichtigen Dingen weiterhin nur indirekt durch die Wahlen. Und was das bei uns in Deutschland bedeutet, wissen wir alle nur zu gut...
Solange kein echter Parteien(-struktur-)wechsel geschieht, werden wir weiter wie Schafe durch die Gegend getrieben.
Das Gericht hat NEIN zum Vertrag gesagt!
AntwortenLöschen"Wir sind dem Grundgesetz verpflichtet"
Falls eine Änderung der Gesetzgebung statt findet, dann ist der Vertrag bedingt gültig!
Die haben das gemacht, was machbar war, zumindest wenn man den extremen Druck der Dreckselite berücksichtigt.
Nun ist der Bürger gefragt, der sich nicht mehr ins Hemd machen lassen darf, sich nicht mehr betrügen lassen darf, von den Propagandamedien der Dreckselite.
Die Bürger müssen auf die Strasse gehen und eine Umkehr von dieser faschistischen Politik fordern:
"WIR SIND DAS VOLK!... WIR SIND DAS VOLK!"
Noch mals!
AntwortenLöschenDie Klage stand mehr oder weniger
(weniger dank den Mediennutten) in der
Öffendlichkeit.
Die (scheinbare) Anpassung wird dann hinter den Kulissen statt finden
und die Kläger wurden nun aus dem Spiel genommen ,denn sie bekamen
ja SCHEINBAR recht.
Der ferngesteuerte Hosenanzug sitzt
vermutlich gerade in illustrer
Runde und erhebt ihr Schampusglas
um danach in der Öffenlichkeit
ein betrübtes Gesicht zu machen.
@freethinker
AntwortenLöschenIst das denn dein fester glaube daran, das die Richter wirklich frei aus sich heraus über den Lissaboner Vertrag entschieden haben??
Das sind Tatsachen welche auf Dokumente beruhen, die von jedem Rechtsgelehrten selbst geprüft werden können.
Es wäre von den Richtern nur allzu dumm, wenn sie trotz einer vorhandenen Lücke, den Vertrag durchkommen lassen würden.
Was die Richter nun für eine Show abziehen ist, wie man den Vertrag oder das GG so abändern können, das der Vertrag sich bis in alle ewigkeiten festigen kann.
Wie freeman es schon sagte, man soll immer vom Gegenteil ausgehen, was man in der Qualitätspresse berichtet.
Also wenn sie sagen, das man den Lissaboner Vertrag nicht durchkommen lassen kann, wegen dem Grundgesetz, dann heisst es für mich, das sie auf jeden Fall nach einem Weg suchen werden, wie sie es durchsetzen können, selbst wenn sie nur hier und da mal ein paar Buchstaben ändern müssen.
Alleine schon die möglichkeit von einem "leicht" modifizierten Vertrag sagt doch schon über deren absicht alles aus.
Die Richter sind doch nicht blöd, die hätten doch schweigen können und einfach nur sagen können, das geht wegen dem GG nicht und basta, vielleicht noch kurz erklären, warum wieso weshalb und PUNKT.
Schliesslich haben sie auch bei der Pendlerpauschale nicht gesagt, wie der Staat das am besten so abändern kann, das sie dem Bürger doch das Geld aus der Tasche ziehen können. Würde doch auch auf das selbe hinauslaufen....
jedenfalls meiner Meinung nach...
In dem Urteil
AntwortenLöschenhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html
steht eine schöne Feststellung:
"Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge
dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare
Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen.
Es ist gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen nicht
gleichheitsgerecht gewählt und innerhalb des supranationalen
Interessenausgleichs zwischen den Staaten nicht zu maßgeblichen
politischen Leitentscheidungen berufen.
Es kann deshalb auch nicht eine
parlamentarische Regierung tragen und sich im Regierungs-Oppositions-Schema parteipolitisch so organisieren, dass eine Richtungsentscheidung europäischer Wähler politisch bestimmend zur Wirkung gelangen könnte.
(....)"
Daran wird sich trotz rumgebastel an Beitrittsklauseln mittelfristig nix verändern.
grüsse
13:20 Kane
AntwortenLöschenKleiner Unterschied!
Die Pendlerpauschale stand im Focus
der Öffenlichkeit,weil sie die
Leute persönlich direkt betroffen hat.
Ein anderes Urteil oder Wischiwaschi hätte zu einem Glaubesverlust der Masse an das
BVG. geführt und einen Aufweckeffekt erzielt.
Das Aktuelle Urteil ist Wischiwaschi und betrifft subjektiv
die Leute (denken sie)nicht direkt
und mit (nicht) Hilfe der Mediennutten
stand es auch nicht im Focus der
Masse.
Diese Richter sitzen nicht zufällig
auf ihrem Stuhl und wurden sorgfältig ausgewählt.
Wenn diese nicht spuren dann werden
sie abgesägt oder vernichtet.
Dieses Urteil wurde im Hinterzimmer
mit den Verbrechern ausgeheckt
und stand schon vorher fest!
@Ghostwriter 30. Juni 2009 13:54
AntwortenLöschenAMEN
@ Kane
AntwortenLöschenWelche Richter auf der Welt sind "frei"? Keine!
Richter sind in ein System genauso eingebunden wie alle anderen Interaktionspartner. Es wäre naiv etwas anderes zu glauben.
Daher brauchen wir Direkt-Demokratie.
In diesem Fall kann aber nicht von einem Putsch, oder einer Verschwörung gegen "die Verfassung", also in diesem Fall das Grundgesetz, gesprochen werden.
Das Volk muss sich erheben und Forderungen stellen, die auf humane Alternativen zu dem herrschenden System beruhen. Das ist es! Jeder ist Teilnehmer an dieser Gesellschaft und muss an dem notwendigen Paradigmenwechsel teilhaben, d.h. an ihm mitarbeiten!
@freethinker
AntwortenLöschendu interpretierst das urteil falsch.
der lissaboner vertrag wurde komplett durchgewunken und lediglich das deutsche zustimmungsgesetz muss auf nationaler ebene angepasst werden, da es nicht ganz dem grundgesetz entsprach.
das wird vermutlich relativ schnell geschehen (noch vor den bundestagswahlen) und dann ist der lissabonervertrag von deutscher seite aus ratifiziert.
der weg zur eu-diktatur wurde quasi geebnet mit diesem urteil...
das urteil des bvg hat nichts zu bedeuten und hat nur einen temporalen nährwert. die ziele stehen unverändert.
AntwortenLöschen@ Ghostwriter
AntwortenLöschenJa so könnte man es auch ausdrücken ;-)
Hallo Leute,
AntwortenLöschenich sehe das nicht ganz so schwarz wie manche Kommentare hier zeichnen, da aus dem Urteil klar hervorgeht, dass das Volk die verfassungsgebende Gewalt ist und bleibt. Ein Vertrag mit Verfassungsrang, der das GG ersetzt, kann also nur durch ein Referendum eingeführt werden. Dann haben die Richter die Eigenständigkeit der Nationen festgeschrieben. So wird es nicht mehr möglich sein, die nationale Souveränität einfach an ein paar Bürokraten "abzugeben". Allerdings bin ich kein Jurist und daher warte ich mit einer endgültigen Einschätzung auf die Ausführungen und die Bewertung des Urteils von Prof. Schachtschneider.
Wie ich Merkel kenne, wird sie sich vor die Kameras stellen und das ganze als Sieg für sich und ihre Hochkompetenz verbuchen und dem Gericht danken, dass es einige Hinweise gegeben hat.
AntwortenLöschenIch bin kein Jurist. Ich kann nur das sagen, was ich bei der Kommentierung des Urteils verstanden habe.
AntwortenLöschenNach der Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs. 3
"„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“"
Somit können die Artikel 1 und 20 (außer Abs. 4) nicht geändert werden, es sei denn die Verfassung wird nach Art. 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
vom deutschen Volk in freier Entscheidung neu geschöpft.
Obwohl man bei dem Medienterror nicht von einer freien Entscheidung eines mündigen Volkes sprechen könnte, deshalb machen die Damen und Herren Politiker das auch lieber selber.
Der Lissputscher Vertrag kann uns alles wegnehmen bis auf
Von einer Änderung sind insbesondere ausgeschlossen:
* der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1),
* die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2),
* die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3),
* das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1),
* die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1),
* das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1),
* das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1),
* das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1),
* die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2),
* die Bindung der drei staatlichen Gewalten an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 Halbsatz 1),
* die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an die Verfassung und das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3 Halbsatz 2).
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
Ich bin der Meinung dass jeder einzelne korrupte Politiker anklagen sollte.
AntwortenLöschenWenn hunderte, oder sogar tausende Bürger gegen manche Politiker klagen, wird das auf jeden Fall auch ein öffentliches Interesse haben.
Danke für die spannenden Argumente und den Einblick. Mich würde es interessieren, wer von Euch sich wirklich auskennt und "vom Fach" ist. Also wer kann es rechtssicher beurteilen?
AntwortenLöschenInteressant auch, wie kann ich Politiker anzeigen, machen wir eine Sammelklage an Einzelne, oder Gruppen, am besten doch gleich gegen Frau Merkel oder die ganze Partei, oder?
@ Paladin
AntwortenLöschenAn genau sowas habe ich gedacht.
Den Menschen in Deutschland muss wieder bewusst werden das sie etwas verändern können.
Für den Geschäftmacher und Lobbyisten STeinmeier die totale Niederlage.
AntwortenLöschenPolitiker anklagen? Von welchem Stern kommt Ihr denn?
AntwortenLöschenWas glaubt Ihr , wieviele Klagen seit der Löschung des Art23GG am 17.07.1990 wegen Hochverrat und Amtsanmaßung eingereicht wurden? Wer schon einmal den evtl.zukünftigen Reichskanzler referiern hörte, wird ein Nackenwirbeltrauma vor lauter Kopfschütteln bekommen. Und ich denke, der Mann kennt sich aus, er wurde extra von den Alliierten seit 1985 geschult.
Astrologen erwarten ab dem 17.Sept, also einen Tag vor der Wahl, heftige Unruhen, evtl. sogar einen Umsturz.
Dieses Urteil bestätigt alle Vorurteile der Verschwörungstheoretiker.
http://www.peter-gauweiler.de/
AntwortenLöschenhier Näheres - meine Mentorin hat diese Seit empfohlen und betont, wie wichtig es ist, alle aufzuklären. Gauweiler ist konservativ abe freiheitlich.. Siehe unter Politik, Vertrag von Lissabon...
LG und
lieber Haniel? Gibt es Links und Berichte über Politiker-Anklagen?
Ich weiß nicht wie man sowas formuliert und könnte nicht auch eine Petition im Bundestag eingereicht werden mit der Forderung nach viel mehr Transparenz u. z.B. Ausschluß von Leuten, wie Schäuble, die offensichtlich schon in BestechungsSkandale verwickelt waren.. und die freiheitliche Ordnung mit falschem Alarm und falschen Argumenten gefährden... und natürlich unkritisch den Reformvertrag - zu Lasten des deutschen Volkes verteidigen?
Wir sind das Volk!
Bundestags-Kandidatur/ Wahlkampf?!
Von den kleinen Parteien, in denen man/frau noch KandidatIn/ Unterstützer werden kann, welche würdet Ihr empfehlen?
BüSo, ÖDP, Die Violetten, Volksbegehren, Willi Weise??? Die Piraten?
Wenn viele von uns noch Kandidaten werden, können wir im Wahlkampf noch etwas erreichen?!
Hrrm der einzige der heute gewonen hat ist das BVerfG, und das war wohl auch das Ziel. Den Klagen Statt zugeben wäre eine politische Entscheidung von einer Tragweite gewesen die die Richter nicht auf ihre Kappe nehmen wollten. Unglaubwürdig wollten sie sich aber auch nicht machen und haben so händeringend nach einer Möglichkeit gesucht sich selbst mit den geringsten Verlusten aus der Sache herauszustehlen....
AntwortenLöschenAlles in allem eine Niederlage für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
DIE PIRATEN
AntwortenLöschenOhne sich zu weit in juristischem Kleinklein zu versticken, kann man vielleicht einen bedeutsamen Verfahrensgrundzug erkennen. Natürlich bleiben die Landesparlamente bestehen, nur haben diese längst schon nichts mehr von Belang zu entscheiden! Das ist der Trick. Diese parlamentarische Fassade wird durch das BVerfG natürlich noch gestärkt, um die dahinter gelaufene dramatische Entmachtung der Parlamente zu kaschieren.
AntwortenLöschen... meint Ben
So wie ich das Urteil und die Kommentatoren hier verstehe. ist der Lissbonvertrag quasi durch die Hintertuer durchgewunken worden.
AntwortenLöschenDer deutsche Bundestag wird schon dafuer sorgen, dass die noetigen Gesetze bis zum Herbst geaendert werden, denn dann sind die Massen, die das Ganze eh' nicht verstehen mit Bundestagswahl beschaeftigt.
Hier zu auch wieder mal eines meiner Lieblingsthemen: USA und EU Vergleich.
Die US Staaten waren auch bis nach dem Civilwar weitaus unabhaengiger von der D.C. Regierung als heute, dann ging es schrittweise weiter (1913,FED) bis heute z.B. Patriotact I,II,III .
Heute drummt Zentralgovernmentrecht und US Verfassungsrecht Staatsrecht.
z.B. in Californien ist medical Marihuna erlaubt und wurde fuer Aidskranke verschrieben, diese Kranken wurden dann nach D.C. wegen Drogenmissbrauch verklagt.
Was @Ghostwriter ueber die Richter des Verfassungsgerichtes schreibt, ist hier besonders gut zu beobachten.
Jeder Praesident nominiert die Kanditaten die ihm oder seinen Handlern in die Partei Linie passen.
Zur Zeit ist Sotamajor nominiert, sie ist uebrigens Mitglied des weiblichn Ablegers der "Grove". B
Bushbaby hat z.B. den Neokonservativen Roberts berufen.
Von wegen unabhaengige Gerichte.
Auch sie stehen unter politischen Druck, falls sie nicht spuren kann ja jederzeit ihr Ruf ruiniert werden oder Schlimmeres geschehen.
Sie ja immer auch die Moeglichkeit ihre Urteile hinter
" Juristensprech", das nur Juristen oder Leute die sich mit dem Thema befassen verstehen.
Danke uebrigens @Ben Elazar fuers Erklaeren.
@ Freeman, danke für den, wie von Dir gewohnt, überaus aktuellen und informativen Beitrag.
AntwortenLöschen@ bj."Wichtig ist, dass Deutschland Deutschland bleibt und das oberste Gesetz das deutsche Grundgesetz bleibt". Eine Verfassung kann nur von ALLEN Deutschen (in den Grenzen von 1937? ) in freier Abstimmung erwirkt werden.Wir Deutsche ,und nicht nur wir, unterstehen immer noch der Kriegsgesetzgebung SHAEF. Sie stehen weiterhin über das Grundgesetz bis es einen Friedensvertrag gibt.Aber wie und wann der zustande kommt weis der Himmel.Und alle die da noch Hoffnung haben empfehle ich den Filmbeitrag , "Schwindlers List", youtube. Im ersten Teil werdet ihr sehen das der Plan schon vor 200 Jahren ausgeheckt wurde.Sie ziehen ihn durch.....LG, Arno
Iduntknov Paladin
AntwortenLöschenHabt ihr schon mal was von Imunität gehört!
Diese kann nur vom Parlament
(Bundstag) aufgelöst werden.
Passiert aber nur bei Politikern
welche für das System unbequem
werden.
z.b Mölleman
Anzeigen wegen Hochverrat hat es schon genügend gegeben.
Frag mal Gert Flegelskamp was seine
Anzeige bewirkt hat und die vielen anderen.
Ihr scheint ziemlich neu bei den Wahrheitssuchern zu sein.
Trotzdem willkommen im Club!
@ Palladin
AntwortenLöschenSchön wärs. Es wurden auch schon Anzeigen gegen Schröder, Struck und Konsorten wegen der Unterstützung eines Angriffkrieges angegklagt.
Lapidare Antwort des Generalbundesstaatanwalt?:
Nur die Vorbereitung, eines Angriffskrieges ist strafbar, nicht seine Beteiligung...
Bullshit, wer sich an einem Krieg beteiligt, der macht das ja nicht von heute auf morgen, oder wollen die mir erzählen die Bundeswehr ist Amok gelaufen (bzw. hat hierbei Unterstützung geleistet).
Ich hätte vor Wut fast meinen PC demoliert, ich bin schon dabei selbst Anzeige und Selbstanzeige zu erstatten, um zu beweisen, dass auch schon vor dem Krieg amerikanische "Liegendschaften" von Deutschland bewacht wurden.
Aber so werden die Anzeigen halt abgeschmettert.
Jedoch es gibt einen, ich weiss aber leider nicht genau ob er noch im amt ist, nach dem er folgendes rausgehauen hat:
Die Bürger werden in keiner Weise
gefragt, sie haben nur zu gehorchen, zu
zahlen und die Folgen zu tragen. Das Volk
wird als zu dumm betrachtet, um über seine
eigenen Angelegenheiten befinden zu können.
Das Volk wird als einsichtslose Masse
verachtet, der man 'Brot und
Spiele' zu bieten hat, die man aber nach
Bedarf mit Hilfe willfähriger Massenmedien
manipulieren kann. Dem Volk wird lediglich
die Rolle des Stimmviehs zugestanden, das
alle 4 Jahre zur sogenannten Wahl trotten
darf, nachdem es durch den Wahlkampf der
Etablierten mit entsprechender Gehirnwäsche
dafür reif gemacht worden ist. Dann darf es
von den Bundesparteien aufgestellte Bewerber,
die es zumeist gar nicht persönlich kennt,
ankreuzen und hat damit seine Pflicht und
Schuldigkeit getan. Es kann sodann seine
Stimme im wahrsten Sinne des Wortes
'abgeben', denn es hat jetzt 4
Jahre nichts mehr zu sagen. Die Bürger haben
dem Angekreuzten eine Blankovollmacht
erteilt, mit der er machen kann, was er will.
Daß die Gewählten hemmungslos davon Gebrauch
machen, hat die Vergangenheit zur Genüge
bewiesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Kalkbrenner,
München
Vielleicht mal bei dem probieren?
Strafanzeige kann man ja auch direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Politiker kann man nicht verklagen. Kein Anwalt wird einen vertreten und kein Gericht wird die Klage zulassen.
AntwortenLöschenMan müsste eine fünfte Gewalt
einführen(Legilative,Judikatvie,Exekutive,meine Faust,...), eine Volksvertretungsgericht. Hier sollte es möglich sein Politiker zu verklagen und aktiv bei der Gesetzgebung mitzuwirken. Um einflussung zu verhindern wäre eine Art von Schöffengericht denkbar.
Gruß Marcus
Mit dem Urteil Verfassungsgerichts ist klargestellt, daß die "EU-Verfassungsentwurf" praktisch gescheitert ist. Die Entwicklung zu einem zentralen Bundesstaat ist praktisch gestoppt worden.
AntwortenLöschenDas Verfassungsgericht stellte eindeutig klar, daß die EU als Staatenbund konzipiert ist, das heißt als Verbund
souveräner Staaten unter Geltung des Prinzips der begrenzten
Einzelermächtigung. Damit ist klar, daß die EU KEIN BUNDESSTAAT wie etwa die USA ist und aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl auch nie werden kann.
Es ist klar, daß das Grundgesetz mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung des europäischen Staatenbundes ermächtigt, eines „friedlichen“, wie das Verfassungsgericht klarstellt. Um einen europäischen Bundesstaat zu schaffen und auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit zu verzichten, müsste die Verfassung neu geschaffen werden. Bei der vorgeschlagenen EU-Verfassung liegt aber lt. BVerfG kein Akt der Neuschaffung einer Verfassung vor, sagt das Oberste Gericht. Dies auch deshalb nicht, weil im Grundgesetz Grundrechte (Art. 1-20) garantiert sind, die durch keine politische Gewalt abgeschafft werden können. Das bedeutet im Klartext, daß eine mögliche europäische Verfassung alle im Grundgesetz garantierten Grundrechte enthalten müsste. Enthält sie diese Grundrechte nicht, hätte eine solche EU-Verfassung keine rechtliche Bedeutung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Klarer kann man es wohl nicht ausdrücken, daß „das Demokratieprinzip nicht verhandelbar“ (BVerfG) ist.
Hallo Omega Nexus: leider verstehe ich das Fachchinesisch nicht, geht das auch konkreter?
AntwortenLöschenHallo nochmal, ich bin keine Anfängerin, aber man muß ja nicht alles wissen :)
Fragen macht schlau.
Und ich habe noch nicht verstanden, ob nicht auch die Parteien, wegen Bruch der Versprechen, wegen Verfassungswidrigkeit etc. beklagt werden könnten?
Welche Protestformen sind denn noch möglich?
Gebe ja zu, ich bin faul und unterschreibe am liebsten, was andere formuliert haben... davon gibt es leider zu viele, ich weiß ;-)
Liebe Lesende,
AntwortenLöschenwenn nicht die Linke und diverse andere Kläger gewesen wären, hätten wir schon ratifiziert (bzw. die Landesverräter). Deutschland hat dem Vertrag schon zugestimmt, aber Klage wurde eingereicht...
Nun wird der Vertrag so geändert, das der Bundestag/rat mitsprache hat und durch ist er.
Leider wissen wir alle, das wir uns auf die unsere "Vertretung" nicht verlassen können, sonst wären wir nicht heute wo wir sind.
Dann haben die Marionetten in unserer Politik etwas zu sagen-
UND ZWAR GENAU DAS WAS SIE SAGEN SOLLEN !!! ...
und wir denken genau das, was wir denken sollen...
@Bademeister
AntwortenLöschenIm Heute Journal wurde eben gezeigt wie Frau Merkel und Herr Steinschmeisser die Niederlage,als Sieg verbucht haben,sogar die EU begrüßt das Urteil,was ist das denn für ein Bockmist!
Freue mich aufs Wochenende und Pro Schachtschneider..
Grüße
Samy
Ich sehe das Urteil nicht ganz so schwarz, obwohl uns noch sehr viel "Arbeit" bleibt...
AntwortenLöschenDie Souveränität Deutschlands bleibt bestehen und es ist an uns, das Neoliberale-ZK in Brüssel und Berlin, nebst London und New York, zu entmachten und endlich eine wirkliche Verfassung zu erarbeiten und zu beschließen.
@carlos 19:34
AntwortenLöschen"Die Entwicklung zu einem zentralen Bundesstaat ist praktisch gestoppt worden."
Oohh, da sollten wir uns aber nicht täuschen lassen. Den spin doctors der EU dürfte es herzlich egal sein, zu welcher Definition über das Wesen der EU ein deutsches Grundgesetzgericht kommt. Ich betrachte diese Passage der Entscheidungsbegründung als einen klaren Seitenhieb auf die Klagebegründung von Schachtschneider für Gauweiler. Dieser stellte nämlich auf den Konflikt zwischen der im Grundgesetz verankerten schützenswerten deutschen Staatlichkeit mit einem supranationalen Bundesstaat ab, auf eine kollidierende de facto EU-Staatlichkeit, die mit dem Lissabon-Vertrag entstünde.
Diese Rechtsmeinungsäußerung des BVerfG ("EU schafft keinen Bundesstaat") interessiert ausserhalb des lokalen Rechtsgefüges niemanden. Ist Lissabon erst einmal in Kraft, entscheiden andere darüber, wie das Wesen der nunmehr rechtlich legitimierten EU zu definieren ist. Also auch hier: Vorsicht vor Augenwischerei!
... rät Ben
Artikel 21 GG
AntwortenLöschen(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
CDU und SPD fallen eindeutig in die Kategorie von Artikel 21 (2) GG.
Das einzige Problem an der Sache:
Man müsste beim BVerfG klage einreichen und das Dürfen laut § 43 BVerfGG lediglich:
1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.
(2) Eine Landesregierung kann den Antrag nur gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt.
Da beisst sich der Hund in den Schwanz. Parteien einer Großen Koalition haben somit den Freibrief alles zu tun und zu lassen, denn sie werden sich wohl nicht selbst anzeigen...
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschen@ ponder
AntwortenLöschenIch denke, die Interpretation von mir ist realistisch.
Eine ähnlich realistische steht hier:
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/566/eine-schallende-ohrfeige-aus-karlsruhe
Viel Spass!
man beachte:12.September 1990,2+4 Vertrag Art.1 Abs. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
AntwortenLöschenman beachte :31.August 1990,Einigungsvertrag,das interessante dabei ist nur der Art.1 der vom Wirksam werden nach Art.23 GG (von Satz 2 ist keine Rede)spricht und Art.4 GG bestimmt das Art.23 aufgehoben wird.
wenn der Art.23 aufgehoben ist wieso erscheint der dem Datum nach später wieder im 2+4 Vertrag.
Handelt es sich beim Einigungsvertrag lediglich um einen Privatvertrag zwischen der DDR und der BRD ? oder irre ich.
(Quelle dokumentArchiv.de)
Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Legitimationskette, Volkssouveränität und die Wasserkopfbildung durch Machtbesitz
AntwortenLöschenBeim Aufbau unserer Gesellschaftsordnung wurden offenbar das Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html sowie die Gruppenaggressivität (vgl. z.B. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) übersehen.
Das Ergebnis ist z.B. die Richterwillkür (vgl. z.B. http://www.gustl-for-help.de/ sowie http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Die alte Philosophie des John Locke ( http://de.wikipedia.org/wiki/John_Locke , http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm ) wurde mit der Legitimationskette teilweise berücksichtigt.
Unsere Regierungen übersehen dabei, dass sie nach Locke die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum zu beschützen haben und ein Widerstandsrecht der Untertanen besteht, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.